Ein Auszug aus unseren Statuten,
damit Sie
sich ein besseres Bild von uns machen können:
1. Zweck
Art. 1:
Förderung der Pilzkunde sowie Aufklärung zum Schutze der Pilzflora.
Art. 2:
Er sucht seine Zwecke zu erfüllen durch:
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a)
Bestimmungsabende während der Pilz-Hauptsaison
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b)
Exkursionen, Vorträge, etc.
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c)
Anschaffung von Material zur Pilzbestimmung.
2. Mitgliedschaft
Art. 3:
Aktivmitglied kann jede Person werden, welche das 16. Altersjahr
zurückgelegt hat. Ein zweites im gleichen Haushalt lebendes
Familienmitglied kann mit einem reduzierten Beitrag die Vollmitgliedschaft
erwerben. Direkte Familienangehörige eines Mitgliedes sind, ohne
Beitragspflicht und ohne Stimmrecht, als Gäste beim Verein.
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